Informationen der WGH zum B-Plan 21 (Strandstraße, Alt-Hohwacht)
In den letzten Jahren haben die unterschiedlichen Eigentümer von Strandhotel Hohwacht, Haus Wellenschlag und Haus Waterkant an einen Investor verkauft. Geplant ist nun die gesamthafte Neubebauung auf diesen Grundstücken. Es sollten dort Ferienwohnungen entstehen. Zusätzlich wünschte der Investor in seinem ersten Entwurf eine Bebauung auch hinter dem Strandhotel auf Flächen, die nicht als Baufeld ausgewiesen sind.
Westlich angrenzend verfügt ein weiterer Investor über mehrere zusammenhängende Grundstücke und plant dort ebenfalls Neubauten von Ferienwohnungen.
Für das Gebiet gibt es einen B-Plan 21 (Strandstraße, Alt-Hohwacht) aus 2015.
Der erste Investor hat ab 2018 bereits Neubauten mit Ferienapartments auf dem Gelände des ehemaligen „Meeresblick“ in Alt-Hohwacht erstellt. Die Gesamtwirkung der Gebäude haben die Fraktionen (CDU, Grüne, WGH) im Hinblick auf die künftige Bebauung zum Anlass genommen, die Festlegungen im B-Plan zu überprüfen. Dabei wurde insbesondere die Firsthöhe von 14,50 m als zu hoch empfunden.
Um auf die künftige Bebauung Einfluss nehmen zu können, hat die Gemeindevertretung (GV) im Februar 2020 eine Veränderungssperre (Laufzeit: 24 Monate) beschlossen, um den B-Plan 21 so anzupassen, dass er den künftigen Vorstellungen der Gemeinde entspricht: Unter anderem soll neben Ferienwohnungen verpflichtend auch ein Hotel sowie Gewerbeflächen für Läden und Gastronomie entstehen. Insgesamt soll es eine geringere Firsthöhe und keine Bebauung außerhalb ausgewiesener Baufelder geben. Das Waterkant soll kleiner als geplant ausfallen und anstelle von Ferienwohnungen Gastronomie für die Öffentlichkeit enthalten.
Da der Investor die Grundstücke im Vertrauen darauf erworben hat, dass der B-Plan 21 von 2015 – wie von früheren Gemeindevertretern gewollt – als Grundlage für die dortige Bebauung gilt, kann eine Veränderung des B-Plans, die eine zu geringe Bebaubarkeit der Grundstücke ergibt, die Gemeinde schadensersatzpflichtig machen. Ob dieser Sachverhalt Gültigkeit hat und falls wenn ja, in welcher Höhe der Schadenersatz zu leisen wäre, müsste durch ein Gericht geklärt werden. Ein Beschluss dieser Art würde die Rechte des Käufers einschränken, könnte gerichtlich aufgehoben werden und als Folge hätte der alte B-Plan volle Gültigkeit.*
Es gab mehrere Gespräche, in denen die GV (CDU, Grüne, WGH) ihre Vorstellungen formuliert haben: u.a. Festlegung einer geringeren Firsthöhe, Festschreibung von zu schaffenden Flächen für Gewerbe und Gastronomie sowie den Wunsch an der Stelle des bisherigen Hotels auch künftig wieder ein Hotel vorzusehen. Der Investor hat seinerseits Pläne vorgelegt, die eine Ausweitung und Anpassung der bisher im B-Plan festgelegten Baufelder vorgesehen hätte.
Nachdem diese Gespräche zu keinem Ergebnis geführt haben, hat die GV (CDU, Grüne, WGH) eine Verlängerung der Veränderungssperre (Laufzeit: weitere 12 Monate) beschlossen und einen städtebaulichen Wettbewerb angestoßen. Ziel ist es, durch neue Ideen und Impulse eine für Gemeinde und Investoren annehmbare Lösung für die Bebauung zu finden.
Die GV hat sich für die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs entschieden. Dieser soll unter der Führung eines sachkundigen Stadtplanungsbüros durchgeführt werden. Diese Aufgabe wurde nach einer Ausschreibung an das Stadtplanungsbüro Baum vergeben. Das Büro Baum ist bisher weder für die Gemeinde noch für Investoren in Hohwacht tätig gewesen und somit frei von Interessenskonflikten im Ort.
Die aktuelle Aufgabe besteht darin, die Ausschreibung für den städtebaulichen Wettbewerb zu formulieren, geeignete Teilnehmer (Architekturbüros) anzusprechen und auszuwählen, eine Jury zu benennen (Architekten mit städtebaulicher Erfahrung und Bürger aus Hohwacht) und Bewertungen und Ergebnisse zusammenzufassen. Es wird damit gerechnet, dass 3-4 Architekturbüros am Wettbewerb teilnehmen werden. Deren Teilnahme für die Entwicklung eines städtebaulichen Konzepts, die Erstellung von Plänen und möglichst eines 3DModells wird mit einer Pauschale vergütet und es werden Preisgelder ausgelobt.
Zur Zeit werden die Ausschreibungsunterlagen erstellt. Dabei sind verschiedene Überlegungen diskutiert worden, z. B. die Fragen nach der Anzahl der neu entstehenden Zimmer und Apartments, der Anzahl und Größe der für sinnvoll gehaltenen Gewerbeflächen für Geschäfte und Gastronomie, das gewünschte Verhältnis von Ferienwohnungen zu Hotelzimmern, First- und Traufhöhen, das zu erwartende Verkehrsaufkommen durch Gäste, das Parken der Fahrzeuge u.v.m.
Im Zuge dieser Überlegungen gaben die Experten (Stadtplanungsbüro) den Hinweis, dass in vergleichbaren Fällen an anderen Orten z. B. eine Quartiersgarage umgesetzt worden sei, um das Verkehrsaufkommens und den parkenden Verkehr an anderer Stelle (z. B. Grundstücke an der Strandstraße) reduzieren zu können. Anders als in manchen Beiträgen anderer Parteien oder Bürgergruppen haben weder die Investoren, noch die einzelnen Parteien in Hohwacht die Idee einer Quartiersgarage ins Gespräch gebracht – schon gar nicht im vorauseilenden Gehorsam gegenüber den Investoren. Grundgedanke der Stadtplaner war die Schaffung autofreier Bereiche, die Grüngestaltung der entfallenden Parkflächen oder die Nutzung als Gastronomie-Außenfläche. Im Übrigen spielt die Idee der Quartiergarage beim städtebaulichen Wettbewerb keine Rolle, weil der entsprechende Parkplatz nicht Teil des B-Plans 21 ist und sich der Wettbewerb allein auf das Gebiet von B-Plan 21 bezieht.
Die WGH verfolgt mit dem städtebaulichen Wettbewerb das Ziel, die neue Bebauung der Strandstraße in Alt-Hohwacht so zu gestalten, dass sie die Attraktivität von Alt-Hohwacht steigert und eine positive Gesamtwirkung auf Bürger und Gäste hat. Wie das genau erreicht werden kann, sollen die einzelnen Beiträge des städtebaulichen Wettbewerbs aufzeigen.
Neben unerlässlichen Vorgaben ist es aber auch erforderlich, Freiräume für Kreativität und neue Ideen zu belassen. Wir halten die von anderen Parteien oder Bürgergruppen z. T. geforderte enge Eingrenzung der Vorgaben dabei für weniger hilfreich als die konstruktive Auseinandersetzung mit den eingereichten Ergebnissen. Für Gemeinde und Investoren bringt der städtebauliche Wettbewerb so wertvolle Impulse. Die Ergebnisse des Wettbewerbs dienen ausschließlich als weitere Diskussionsgrundlage und verpflichten nicht zum Bau, sie sind somit nicht bindend.
Unabhängig vom städtebaulichen Wettbewerb für Alt-Hohwacht bereitet die Gemeinde einen Ortsentwicklungsplan vor, der ab 2023 erstellt werden soll. Dieses Projekt schafft die Verbindung aller relevanten Themen, die für die Zukunftsgestaltung von Hohwacht notwendig sind. Auch dieses Projekt hält die WGH für eine sehr gute Chance, unter intensiver Bürgerbeteiligung eine Ausrichtung für den Ort zu finden, die alle Interessen berücksichtigt und Wege für die Ortsentwicklung der nächsten 10 bis 20 Jahre aufzeigt.
Auch bei diesen z. T. kontrovers diskutierten Themen steht die WGH für die neutrale Abwägung aller relevanten Fakten und Argumente. Auf dieser Grundlage findet die WGH ihre Position im Sinne der Bürger von Hohwacht. Insofern freuen wir uns über die Beiträge von anderen Parteien, Bürgergruppen und einzelnen Bürgern für einen konstruktiven Meinungsaustausch.
Eure WGH – Wählergemeinschaft Hohwacht
09.09.2022
*14.09.2022 Der Text dieses Absatzes wurde aktualisiert, da der Inhalt nicht eindeutig war