Bei der Straße „Am Buchholz“ handelt es sich um eine Landesstraße und daher darf nur das Land (Landesbetrieb LBV) entscheiden, ob dort ein eine Tempobegrenzung auf 30 km/h eingerichtet wird. Das Gleiche gilt für eine Tempodrosselung in Haßberg. Die Seestraße ist dagegen eine Kreisstraße, und Entscheidungen werden somit vom Kreis Plön getroffen.
Sowohl vom Land, als auch vom Kreis wurden unsere Anfragen leider abgelehnt, da sie nicht nötig wären. Die Gemeinde Hohwacht, kann somit leider nichts verändern.