NUTZUNGSVERBOT VON NEBENWOHNUNGEN

NUTZUNGSVERBOT VON NEBENWOHNUNGEN

WICHTIGE INFO:

Wir sind nicht glücklich über die aktuell notwendigen Schritte, hängen doch die meisten Existenzen unserer Mitbewohner von dem Tourismus ab und viele unserer Gäste sind uns vertraute Freunde geworden, aber wir müssen dringend informieren, dass es für alle Nebenwohnung / 2. Wohnungsbesitzer eine neue Anordnung gibt, die zwar erst einmal nur bis zum 24.03 angekündigt ist, aber mit großer Sicherheit weiter verlängert wird.

Es geht um unser aller Gesundheit. Die notwendigen Ressourcen unsere Krankenhäuser sind begrenzt und falls es schlimmer kommen sollte, kann unsere Region nicht für alle Erst- und Zweitwohnungsbesitzer den notwendigen Schutz gewährleisten. Wir bitten Sie deshalb darum Verständnis zu zeigen.

Der Kreis Plön hat durch die Landrätin am 20.03.2020 eine rechtsgültige Allgemeinverfügung über das Verbot der Nutzung von Nebenwohnungen erlassen, der noch weitere folgen werden..

Die weitere Entwicklungen auch in dieser Sache finden Sie stets auf der Seite des Kreises Plön.

Hier finden Sie das offizielle aktuellen Dokument indem Sie auf das Logo des Kreises Plön drücken:

Bleiben Sie bitte gesund, auf dass wir uns alle im Sommer wieder in unserem schönen Hohwacht wiedersehen können.

Ihre WGH

 

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WGH